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FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE KARLSRUHE

Flucht- und Rettungspläne für mehr Sicherheit im Gebäude

Flucht- und Rettungspläne sind ein wesentlicher Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes und im Ernstfall lebensrettend da im Brandfall nur selten Zeit bleibt den richtigen Weg aus dem Gebäude zu finden.

Flucht- und Rettungspläne werden von der Arbeitstättenverordnung (§4 bzw. §55), der Berufsgenossenschaft (BGV A8 §18) sowie der Feuerwehr gefordert.

Grundsätzlich ist immer der Betreiber und Bauherr zur korrekten Erstellung und Aushängung der Flucht- und Rettungspläne verpflichtet und hat diese für die Bereiche in Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordert.

Vor diesem Hintergrund sind Flucht- und Rettungspläne besonders in Gebäuden wichtig in denen sich Personen dauernd oder vorübergehend aufhalten und darüber hinaus auch nicht ortskundig sind; dazu zählen z.B.

  • Krankenhäuser,
  • Versammlungsstätten,
  • Hotels,
  • Kaufhäuser,
  • Verwaltungsgebäude oder
  • sonstigen Anlagen, in denen längere Wege ins Freie zurückzulegen sind

Flucht- und Rettungspläne weisen u. a. zu Notausgängen und zu Standorten von Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen hin. Darüber hinaus müssen Flucht- und Rettungspläne aktuell, übersichtlich, ausreichend groß, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein.

Somit müssen Flucht- und Rettungspläne unter Berücksichtigung der verbindlichen Gestaltungsgrundlagen, rechtlichen Normen und Besonderheiten u. a. gemäß DIN 14095, DIN ISO 23601 sowie der ASR A1.3, ASR A2.1 und ASR A2.3 erstellt werden. Darüber hinaus gelten auch die Vorgaben u. a. aus der DIN 14096, DIN ISO 7010 und DIN SPEC 4844-4 zu berücksichtigen.

Nicht fertig! Das sollten Sie beachten

  • Landesbauordnung § 3 (allgemeine Schutzziele) bzw. § 17 (allgemeine Anforderungen an den Brandschutz)
  • Sonderbauvorschriften u. a. Garagen und Stellplätze (GaVO), Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (VkVO), Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (VStättVO)
  • Baulicher Brandschutz im Industriebau in Baden-Württemberg (IndBauRL)
  • Brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR)
  • Bau-und Betrieb von Hochhäusern (MHHR)
  • ASR A2.2 / DIN 1446 / DIN 1988-8 / DIN 14461-1/-2 / DIN 14811 / DIN 14818 / DIN EN 671-3

Wir von Klingler kümmern uns darum

  • erstellt Flucht- und Rettungspläne gemäß den Vorgaben u. a. nach DIN 14095, DIN ISO 23601, ASR A1.3, ASR A2.1, ASR A2.3.

  • überprüft in regelmäßigen Abständen die Aktualität der Flucht- und Rettungsplänen unter Berücksichtigung sich eventuell ergebener Veränderung der örtlichen Gegebenheiten bzw. neuer gesetzlichen Vorgaben, Normen und Richtlinien.

  • bietet Ihnen eine individuelle Beratung im Zuge einer kostenlosen brandschutztechnischen Objektbesichtigung unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen bzw. gesetzlichen Vorgaben an

  • garantiert Brandschutz „Made in Germany“

Die ideale Beratung und Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Die Klingler Feuerschutz GmbH ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für die individuelle Beratung und Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen in Karlsruhe und Umgebung. Als langjähriger Brandschutzexperte kennen wir die gesetzlichen Vorgaben, Normen und Richtlinien unter

Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Gerne können Sie sich in Verbindung mit einer brandschutztechnischen Objektbesichtigung u. a. durch unseren Brandschutzbeauftragten einen Eindruck davon verschaffen ob auch wir für Sie der richtige Ansprechpartner sind.

Nicht fertig! Die häufigsten Einsatzgebiete

Kommunale Einrichtungen

Gewerbliche Objekte

  • Kindergärten
  • Kindertagesstätten
  • Betreutes Wohnen
  • Gemeindehäuser
  • Schulen
  • Büros
  • Hotels
  • Pensionen
  • Gasthöfe
  • Jugendherbergen

Schauen Sie sich um. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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